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Die EU-Staaten haben mit Island, Liechtenstein und Norwegen den Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geschlossen. Die EWR-Staaten bilden räumlich einen gemeinsamen Binnenmarkt.
Der Vertrag trat am 01.01.1994 in Kraft.
Er gewährt den Staatsangehörigen von Island, Liechtenstein und Norwegen die gleiche Freizügigkeit wie EU-Bürgern. Für sie gilt ebenfalls das Aufenthaltsgesetz/EWG und die FreizügigkeitsVO/EG.
Nach dem In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes gelten nach § 12 FreizügG/EU die gleichen Regelungen.
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